Wohnungseigentumsverwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Die Wohnungseigentumsverwaltung ist eine besondere Form der Verwaltung. Die Sonderform des Eigentums muss nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Eigentumswohnungen) verwaltet werden. Oelmann & Langbehn Immobilien bietet Ihnen unter anderem hier den Service des Managements des Gemeinschaftseigentums und der Vertretung der Eigentümergemeinschaften.